PM Media

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PM Media GmbH

I. Geltungsbereich

(1) Vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen (z.B. Kooperationsvertrag) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) für Verträge über die Erbringung von Leistungen im Bereich des Amazon-Marketings (im Folgenden auch „Leistungen“), die die PM Media GmbH (nachfolgend „PM Media“) mit den Kunden (im Folgenden auch „Kunde“) abschließt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von PM Media, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

(3) Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.

(4) Die AGB gelten ausschließlich für Bestellungen durch Unternehmer nach § 14 BGB.

(5) Unternehmer ist gem. § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB.

(6) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge über Leistungen i.S.d. I.1. von PM Media an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(7) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden PM Media gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(8) Zusätzlich und zur Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Vereinbarungen in den jeweils mit den Kunden geschlossenen Verträgen. Bei Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen in den jeweiligen Verträgen mit den Kunden gehen die Regelungen im einzelnen Vertrag vor.

II. Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen von PM Media in Broschüren, Werbeanzeigen, Internet und bloßen Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Dem Kunden zumutbare technische Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.

(2) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anders-lautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.

(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.

III. Vertragsgegenstand

(1) PM Media erbringt gegenüber dem Kunden nach dem jeweiligen Angebot Leistungen auf verschiedenen Amazon Marktplätzen (Die konkreten Marktplätze wurden mit dem Kunden über das Angebot vereinbart).

Folgende Leistungen werden für Produkte (die genaue Anzahl der Produkte wird im Angebot an den Kunden festgelegt) meistens erbracht:

  • Schaltung von Werbeanzeigen/ -kampagnen auf Amazon
  • Andauernde Wartung und Optimierung, der Amazon-Werbekampagnen
  • Hilfestellung und Lösung, technischer Hürden im Amazon Seller Central
  • Strategische Beratung und Reporting

Den genauen Leistungsumfang vereinbaren PM Media und der Kunde über das Angebot und die darauffolgende Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.

(2) Die Leistungen sind im jeweiligen Angebot hinsichtlich Zielsetzung, Umfang der Aufgabenstellung und Vorgehensweise ausführlich und abschließend beschrieben.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass PM Media bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen keinen konkreten Erfolg schuldet. Der konkrete Erfolg der Maßnahmen hängt von vielen Faktoren, wie zum Beispiel dem Algorithmus und technischen Hürden seitens Amazon oder der Qualität sowie ausreichendem Lagerbestand der Produkte des Kunden ab. PM Media schuldet daher nur die reine Leistungserbringung im Sinne einer zeitorientierten Tätigkeit und nicht die erfolgsbezogene Umsetzung eventueller während dieser Dienstleistungen erzielter Ergebnisse.

(4) Nicht zu den vertraglich von PM Media geschuldeten Leistungen gehört die rechtliche Überprüfung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Rechte Dritter. Der Kunde überprüft die PM Media übergebenen Unterlagen selbständig und auf eigene Rechnung auf Korrektheit und Vollständigkeit sowie dahingehend, ob sie im Einklang mit Rechten Dritter stehen.

(5) PM Media prüft die seitens des Kunden übermittelten Keywords weder marken- noch urheberrechtlich. Die Verantwortung für die im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten Keywords und deren Zulässigkeit liegt daher beim Kunden. Durch die Freigabe der Arbeiten bestätigt der Kunde, dass er die Keywords, Texte, etc. auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft hat.

(6) Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungserbringung durch PM Media von einem Dritten, Amazon, abhängt. Leistungen der PM Media, die – auf der Seite von Amazon – zu technischen Hürden im Account des Kunden führen, können aufgrund dieser Abhängigkeit zeitintensiv werden und ggf. nur verzögert fertiggestellt werden, z.B. durch eine langsame Freischaltung seitens Amazon, oder aufgrund von Fehlern in der Infrastruktur von Amazon. Eine solche Verzögerung steht nicht im Einflussbereich der PM Media und lässt daher die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung unberührt. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass vom Kunden gewünschte Änderungen auf Amazon überhaupt nicht umsetzbar sind.

(7) PM Media erbringt ihre Leistungen nach diesem Vertrag in Form eines besonderen Service, bei dem der Kunde für die Dauer des jeweiligen Vertrags von PM Media permanent betreut wird. Nach Bezahlung der Pauschale gem. Ziffer VII. dieser AGB stehen dem Kunden die Leistungen der PM Media jeweils monatlich zur Verfügung.

IV. Rechte an Arbeitsergebnissen und Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Im Rahmen der Erbringung der Leistung seitens PM Media entstehen unter Umständen urheberrechtlich geschützte Werke auf der Seite von PM Media. Dies umfasst insbesondere die entstandenen Texte und Grafiken, die während der Zusammenarbeit entstehen. Ausschließlicher Nutzungsrechteinhaber ist hierbei PM Media.

(2) PM Media gewährt dem Kunden dabei das einfache, zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke nach Abs. (1) für eigene Zwecke in dem sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Umfang. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt, es sei denn, die Parteien vereinbaren hierzu ausdrücklich etwas abweichendes.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle Nutzungsrechte, die von Dritten eingeräumt werden müssen, damit PM Media die in diesem Vertrag geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann, tatsächlich vorliegen.

(4) Das Recht, die Leistungen der PM Media in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer VII. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Einräumung zu dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Leistungsabschnitt vom Kunden vollständig und vorbehaltlos vergütet worden ist.

(5) Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der PM Media. Über den Umfang der Nutzung steht PM Media ein Auskunftsanspruch zu.

V. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird alle erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die zu einer ordnungsgemäßen Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistungen durch PM Media erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde alle in diesem Abschnitt aufgeführten Mitwirkungshandlungen erbringen.

(2) Der Kunde wird PM Media sämtliche für die Leistungserbringung durch PM Media erforderlichen Unterlagen, Informationen, Daten und sonstige Mittel zur Verfügung stellen. Insbesondere wird der Kunde PM Media sämtliche Informationen zu den Produkten des Kunden und Bildmaterial zur Verfügung stellen.

(3) PM Media wird den Kunden bei Bedarf auf die Erforderlichkeit von Mitwirkungshandlungen und die Übermittlung von Unterlagen hinweisen.

(4) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zu den jeweils ggf. vereinbarten Zeitpunkten oder wird PM Media durch sonstige, nicht von ihr zu vertretende Umstände bei der Erbringung seiner Leistungen behindert, verschieben sich ggf. zugesagte Zeitpläne für die von PM Media einzuhaltenden Fristen in angemessenem Umfang. PM Media wird den Kunden hierüber unterrichten und nach Beseitigung des Hindernisses einen neuen Zeitplan mitteilen. Weitere Ansprüche PM Media, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Ebenso unberührt hiervon bleibt der Vergütungsanspruch der PM Media.

(5) Besteht während der Erbringung der Leistungen durch PM Media der begründete Verdacht, dass eine Fehlerquelle aus der Sphäre des Kunden stammt, so wird der Kunde aktiv an der Fehlerbehebung oder Fehlersuche mitwirken.

(6) Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht zu einer regelmäßigen und gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien bzw. Datensicherungen im Hinblick auf die im Account des Kunden hinterlegten Daten.

(7) Der Kunde gewährt PM Media konstanten Zugang zu all seinen Amazon Accounts (Seller bzw. Vendor Central), damit PM Media die geschuldeten Dienstleistungen erbringen kann. Zudem gewährt der Kunde PM Media Zugang zu den benötigten Tools, Unterlagen und Programmen. Der Kunde wird hierzu für PM Media einen beschränkten Zugriff für das Amazon Seller Central einrichten. Entzieht der Kunde PM Media diesen Zugang, ist es PM Media nicht mehr möglich, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die geschuldete Vergütung zu entrichten.

(8) Der Kunde stellt PM Media zudem sämtliche Grafiken, Videos und sonstige Content-Materialien, die PM Media im Rahmen der Erbringung der Leistungen einsetzen kann bzw. soll, zur Verfügung.

(9) Leistungen der PM Media bedürfen ggf. der Freigabe durch den Kunden. PM Media wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig zur Freigabe auffordern. Die Freigabe kann entweder durch eine Generalfreigabe oder durch eine individuelle Freigabe erfolgen, wobei jeweils die Textform eingehalten werden muss. Mit der Erteilung der Freigabe bestätigt der Kunde, die Leistungen im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit und Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben geprüft zu haben.

(10) Im Hinblick auf die Vermarktungstätigkeit (Amazon-Werbeanzeigen jeder Art) verpflichtet sich der Kunde, PM Media alle dafür notwendigen Informationen (wie Werbebudget o.Ä.) zur Verfügung zu stellen und an der Vermarktung bestmöglich mitzuwirken. Der Kunde trägt das Werbebudget und stellt sicher, dass in seinem Amazon Konto eine verifizierte und belastbare Zahlungsmethode hinterlegt ist. PM Media wird den Kunden informieren, bevor zusätzliche Kosten anfallen bzw. Handlungen ausgeführt werden, die zusätzliche Kosten auslösen.

VI. Laufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Die Laufzeit sowie die automatische Verlängerung und die Kündigungsfristen der jeweiligen unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge sind individuell und werden jeweils im Angebot der PM Media geregelt.

(2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit sowie die automatische Verlängerung 1 Monat und die Kündigungsfrist einen Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

(3) Für beide Parteien besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrags ohne Einhaltung einer Frist, insbesondere wenn die andere Partei wiederholt und/oder in erheblicher Art und Weise ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. Für PM Media besteht darüber hinaus das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrags ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist bzw. sich mit der Begleichung einer Rechnung um mehr als einen Monat in Verzug befindet.

(4) Falls die außerordentliche Kündigung auf der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung beruht, wird der Vertragspartner in Textform vor der Kündigung aufgefordert, das Verhalten, das den Vertragsbedingungen widerspricht, innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) zu beenden. Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen.

(5) Jede Erklärung im Zusammenhang mit einer Kündigung und jede sonstige Erklärung, mit welcher der Leistungsaustausch oder der Vertrag beendet oder die Beendigung vorbereitet wird, bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB.

(6) Entzieht der Kunde PM Media den Zugang zu seinem Amazon Account und ist es PM Media daher nicht mehr möglich, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, so stellt dies keine Kündigung des jeweiligen Vertrags dar. Der Kunde bleibt weiterhin bis zum Wirksamwerden einer Kündigung zur Einhaltung des jeweiligen Vertrags und zur Leistung der Vergütung verpflichtet.

(7) PM Media wird nach Beendigung des jeweiligen Vertrags sämtliche, in ihrem Besitz befindliche Unterlagen des Kunden an diesen herausgeben.

VII. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Für die in Ziffer III. und in den jeweiligen Angeboten beschriebenen und erbrachten Leistungen ist vom Kunden eine Vergütung zu bezahlen. Die Höhe dieser Vergütung für die Leistungen von PM Media ergibt sich dabei aus den jeweiligen Angeboten.

(2) Wurde nichts anderes vereinbart, sind sämtliche Rechnungen 7 Tage nach Rechnungsstellung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.

(3) Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist deren Eingang bei PM Media maßgeblich.

(4) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch PM Media anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

VIII. Verschwiegenheit

(1) Das verwendete Know-how ist wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswertes der PM Media. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche ihm im Rahmen der Leistungserbringung durch PM Media bekanntwerdenden Strategien, Prozesse, Informationen, Dokumente und Ähnliches streng vertraulich zu behandeln. (2) Darüber hinaus verpflichten sich der Kunde und PM Media gegenseitig zu Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung beinhaltet vor allem die Pflicht

  • vertrauliche Informationen keinem Dritten zugänglich zu machen,
  • zum Schutz der vertraulichen Informationen dieselbe Sorgfalt anzuwenden, wie für eigene vertrauliche Informationen, insbesondere aber alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zuverlässig gegen eine unbefugte Kenntnisnahme zu sichern,
  • die vertraulichen Informationen nur für diejenigen Zwecke zu verwenden, für die sie übermittelt wurden und
  • ohne ausdrückliche Einwilligung oder Erforderlichkeit zur Auftragsausführung, vertrauliche Informationen nicht zu kopieren oder zu speichern oder in einer anderen Weise zu vervielfältigen oder schriftlich zu fixieren.

(3) Vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer VIII. Abs. (2) sind solche Informationen, die von dem Kunden oder PM Media als vertraulich gekennzeichnet werden, oder deren Vertraulichkeit sich durch ihre Gestaltung, ihren Inhalt oder die Umstände ihrer Weitergabe objektiv aufdrängt, insbesondere finanzielle, wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Informationen. Für die Einordnung als vertrauliche Information ist es unerheblich, in welcher Weise der Kunde oder PM Media von den Informationen Kenntnis erlangt hat oder ob und auf welchem Trägermodul die Informationen verkörpert sind. Insbesondere sind auch mündliche Informationen umfasst.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nur dann nicht, wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich bekannt sind oder von dem Kunden bzw. PM Media ausdrücklich freigegeben wurden.

(5) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.

IX. Abwerbungsverbot

(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, voneinander keine Mitarbeiter abzuwerben, insbesondere diesen keine Angebote zu unterbreiten, die dazu führen, dass einer oder mehrere Mitarbeiter seinen bzw. ihren Arbeitsvertrag mit dem jetzigen Arbeitgeber kündigt bzw. kündigen.

(2) Das Verbot zur Abwerbung von Mitarbeitern besteht bis ein Jahr nach Ende des jeweiligen Vertrags fort.

X. Haftung

(1) PM Media haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet PM Media dem Grunde nach nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung von PM Media für Schadensersatzansprüche des Kunden hinsichtlich leicht fahrlässig verursachter Schäden ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, begrenzt; maximal ist diese Haftung jedoch auf einen Betrag von EUR 5.000 begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von PM Media für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) PM Media haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg. Hierunter verstehen die Parteien eventuell vom Kunden intendierte positive Entwicklungen einer oder mehrerer Kennzahlen, die über das Wirtschaften in einer bestimmten Periode Auskunft geben. Typische Kennzahlen sind hier Gewinn, Umsatz oder Return on Investment, aber auch Rationalisierungs- oder Skalierungseffekte.

(4) PM Media haftet für den Verlust von Daten gemäß den oben genannten Absätzen nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch gegenüber gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von PM Media.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen oder aufgrund von gegebenen Garantien.

(6) Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass der Auftritt des Kunden nachteilig indexiert wird. Dies ist ein seitens PM Media nicht beeinflussbarer Prozess, so dass daraus keinerlei Ansprüche des Kunden gegen PM Media entstehen.

XI. Referenznennung

Der Kunde räumt PM Media das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo als Referenz zu nennen.

XII. Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Auf Verträge zwischen PM Media und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hannover, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. PM Media ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XIII. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen werden sich die Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die dem, was die Parteien gewollt haben, am nächsten kommt, aber gleichwohl wirksam ist. Selbiges gilt für etwaige Lücken der Bestimmungen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder von Teilen davon bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.